Eltern Info

(wn)

 

 

 

Fernbleiben vom Unterricht

 

An unserer Schule gelten feste Regelungen bei krankheitsbedingter oder vorhersehbarer Abwesenheit vom Unterricht.

1. Die Eltern sind verpflichtet, die Schüler bereits am ersten Fehltag telefonisch im Sekretariat (05771/2240) bis 11 Uhr krank zu melden.

2. Bei unentschuldigtem Fehlen eines Schülers werden die Eltern am gleichen Tag, spätestens jedoch am nächsten Tag vom Klassenlehrer angerufen. Bei Klassen, die der Klassenlehrer nicht täglich sieht, soll ein Co-Klassenlehrer an entsprechenden Tagen handeln.

3. Eine schriftliche Entschuldigung ist auch bei eintägigem Fehlen nötig. Sie muss spätestens am dritten Tag nach Wiedererscheinen zum Unterricht selbstständig beim Klassenlehrer abgegeben werden. Danach werden Entschuldigungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen angenommen und die Fehlzeit gilt als unentschuldigt.

Bei längeren Erkrankungen muss der Schule am 3. Tag eine schriftliche, formgerechte Entschuldigung vorliegen. Eine formgerechte Entschuldigung enthält:

Vor- und Nachname des fehlenden Schülers, Adresse, Datum, Klasse,

Anrede, Zeitraum und Begründung für die Fehlzeit,

Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

4. Ist eine Abwesenheit vorhersehbar (Hochzeit, Beerdigung, Feiertag etc.), so ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an die Klassenleitung zu stellen. Ein/e Schüler/in kann beurlaubt werden

- bis zu zwei Tage innerhalb eines Vierteljahres vom Klassenlehrer

- darüber hinaus vom Schulleiter

Eine Beurlaubung direkt vor oder im Anschluss an Ferien kann normalerweise nur in dringenden Fällen vom Schulleiter gewährt werden. Längerfristige Arzttermine sollten möglichst auf den Nachmittag gelegt werden.

5. Unentschuldigte Fehlzeiten müssen unter Aufsicht in der Schule nachgearbeitet werden.

6. Die Fehlstunden erscheinen auf den Zeugnissen (Ausnahme: Abschlusszeugnisse). Unentschuldigtes Fehlen kann auf dem Zeugnis durch eine entsprechende Bemerkung zum Arbeits- und Sozialverhalten dokumentiert werden.

 

Schulbücher

Das Lehrmittelfreiheitsgesetz erlegt Eltern auch in diesem Schuljahr einen Eigenanteil auf, für den Sie Schulbücher beschafft haben. Leider ist es nicht möglich alle sinnvollen Anschaffungen damit abzudecken. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass von Fachlehrern in Deutsch und Englisch die zusätzliche Anschaffung von Arbeitsheften bzw. Workbooks und Materialien zur Vorbereitung der Zentralen Prüfung 10 empfohlen werden.
In Vorbereitung auf die zentralen Abschlussprüfungen sollen alle Schüler/innen ab Klasse 7 über eine Formelsammlung für das Fach Mathematik verfügen. Die Schulkonferenz hat die Anschaffung einstimmig befürwortet. Nähere Informationen erhalten Sie von den Mathematiklehrern der betreffenden Klassen.

Schulbücher, die Ihre Kinder leihweise von der Schule erhalten, müssen mit geeigneten Schutzumschlägen versehen werden. (Nicht ideal sind die durchsichtigen Umschläge mit roter Kante, da diese Kante sich leicht ablöst und die Bücher durch Klebereste verschmutzt werden.)
Bei Buchabgabe werden alle Bücher überprüft.
Bei leichten Beschädigungen sind 5,-- € zu zahlen, stärkere Beschädigungen werden mit 10,-- € geahndet und bei Verlust oder Unbrauchbarkeit ist das Buch zu ersetzen. Bei der Buchausgabe sollten Sie oder Ihre Kinder überprüfen, ob etwaige Beschädigungen bereits vorhanden, aber nicht neben dem Buchstempel vermerkt sind.

Waffen

Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass das Mitbringen von Waffen jeglicher Art untersagt ist. Dazu gehören auch Messer. Diese Gegenstände werden von Lehrkräften unverzüglich eingezogen und allenfalls den Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.

Klassenfahrten

Klassenfahrten gehören zum Schulprogramm der Freiherr-vom-Stein-Realschule, d.h.alle Schüler und Schülerinnen müssen daran teilnehmen. Sollten Sie finanzielle Schwierigkeiten haben und den Betrag für die Klassenfahrt nicht aufbringen können, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung. Aus finanziellen Gründen muss kein Kind zu Hause bleiben.

Förderempfehlungen

Alle Schüler/innen, die in einem Fach die Note 5 oder schlechter haben, haben mit dem letzten Zeugnis eine Förderempfehlung erhalten, deren Kenntnisnahme Sie als Eltern durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist es, Ihnen und Ihrem Kind Hinweise zu geben, wie Defizite aufzuarbeiten sind, um die erfolgreiche Mitarbeit im kommenden Schuljahr zu gewährleisten. Sollten Sie Fragen zur Umsetzung der Lern- und Förderempfehlungen haben, wenden Sie sich bitte an den Fachlehrer. Ferner haben wir im Kollegium vereinbart, dass auch unter Klassenarbeiten, die mit „5“ oder schlechter bewertet werden mussten, gezielte Förderempfehlungen genannt werden. Bitte nutzen Sie diese Hinweise, um mit Ihren Kindern die Arbeit an der Schule erfolgreich zu gestalten.

Hinweis der Stadt Rahden - Schülertransport

Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto von der Schule abholen müssen weil kein Schulbus fährt, erhalten die Fahrtkosten nur erstattet, wenn der Antrag bis spätestens 3 Monate nach dem jeweiligen Schuljahr gestellt wird.

 

Schülerfotos auf unserer Homepage

Wie Sie sicher schon bei Besuchen unserer Homepage gesehen haben, sind dort viele Fotos von Veranstaltungen in der Schule zu finden. Das neue Schulgesetz sieht nun vor, dass die Veröffentlichung von Abbildungen von Schülerinnen und Schülern generell nur im Falle einer Einwilligung der abgebildeten Person gestattet ist.

Ich fände es schade, alle Fotos von der Homepage entfernen zu müssen. Die rechtlichen Bestimmungen in NRW sind besonders streng. Andere Bundesländer erlauben z.B. die typischen Fotos von Schulausflügen mit Sehenswürdigkeiten und Schülern/innen als „Beiwerk“ ohne Einwilligung. Um auf die rechtlichen sicheren Seite zu sein, bitte ich die Einwilligungserklärung Ihren Kindern unterschrieben mitzugeben.

 

Katholischer Religionsunterricht

Wir werden in diesem Jahr einige Stunden katholischen Religionsunterricht anbieten können. Aus stundenplantechnischen Gründen können nicht alle Klassen berücksichtigt werden. Katholische Schüler sind verpflichtet am katholischen Religionsunterricht teilzunehmen, sofern er angeboten werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Religionsstunden im Vormittagsbereich liegen können. 

 

Kleiderordnung

Das neue Schulgesetz ermöglicht allen Schulkonferenzen erstmals, den Schülerinnen und Schülern das Tragen einer einheitlichen Schulkleidung zu empfehlen. Soweit möchten wir nicht gehen, aber das Kollegium hält es für selbstverständlich, dass Sie als Eltern darauf achten, dass Ihre Kinder – besonders die Mädchen – für den Schulbesuch angemessen bekleidet sind.
Nicht angemessen ist eine Bekleidung, die eher dem Disko- und Badebereich zuzuordnen ist.

 

Handybenutzung

Auf dem Schulgelände und im Gebäude ist die Handybenutzung nicht erlaubt. Es darf im abgeschalteten Zustand mitgeführt werden.