
(ra/wn)
Die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von 13 auf 12 Jahre führt auch in der Sekundarstufe 1 zu einer Erhöhung der Stundenzahl von bisher 174 Wochenstunden in 6 Schuljahren auf 188 Wochenstunden in 6 Schuljahren. Das betrifft alle Schüler/innen ab Einschulungsjahrgang 2005/06 in der Realschule.
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Realschulabschluss: Fachoberschulreife ab Schuljahr 06/07 Zentrale Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik zum Erwerb der Fachoberschulreife |
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| Kl. 10 9 |
Nei- gungs- differen- zierung |
Fremdsprachlicher
Schwerpunkt Schwerpunktfach Französisch |
Naturwissenschaftlich- technischer Schwerpunkt Naturwissenschaften: Technik: |
Sozialwissen- schaftlicher Schwerpunkt Schwerpunktfach Sozialwissenschaften |
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Bilinguale Klassen: |
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| Kl. 8 |
Lernstandserhebungen in Deutsch/Mathematik/Englisch Bilinguale
Klasse:
Erweiterung des Fächerkanons um Chemie Bilinguale Klasse: |
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| Kl. 7 |
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| Kl. 6 Kl. |
Erpro- bungs- stufe Grund- |
Französisch als zweite Fremdsprache mit 3 Wochenstunden ab Klasse 6 Unterricht in der Regel im Klassenverband Kindgerechte Überleitung auf das Fachlehrersystem und Einführung in Lernformen der Sekundarstufe I Englisch als erste Fremdsprache mit 5 Wochenstunden Förderung der Rechtschreibung (5 Wochenstunden Deutsch) in allen Klassen, zusätzlich Förderstunden in Englisch oder Mathematik (5 Wochenstunden Mathematik) Bilinguale Klassen: Enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus und den Grundschulen |
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Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 erwerben die Schüler/innen die Fachoberschulreife, die zum Beginn einer Berufsausbildung oder auch zum Besuch der Berufsfachschule und der Fachoberschule berechtigt. Bei entsprechend guten Leistungen wird der "Qualifikationsvermerk" erteilt, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Den Qualifikationsvermerk erhalten Schüler/innen, die in allen Fächern eine 3, 2 oder 1 haben. Jede 4 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss durch eine 2 oder 1 in dieser Fächergruppe ausgeglichen werden, jede 4 in den anderen Fächern durch jeweils eine 2 oder 1. Dabei darf jedes Fach nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Eine 5 kann nur in der Gruppe der Fächer ohne Klassenarbeiten mit einer 1 ausgeglichen werden.